Und immer wieder: Neue Regeln für die Cookies


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Und immer wieder: Neue Regeln für die Cookies

Am 01. Dezember 2021 tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Wir beschreiben Ihnen kurz, was es damit auf sich hat und was es für Sie bedeutet.

Seitdem diese kleinen Textbausteine auf den Webseiten der Nutzer hinterlegt werden können, haben sich nicht nur ihre Fähigkeiten und damit auch ihre kommerzielle Nutzung gewaltig erhöht. Auch die Regulierung durch europäische und nationale Stellen versucht mit den technischen Möglichkeiten der Cookies Schritt zu halten. Und so sind die User schon (zähneknirschend) daran gewöhnt, dass sie immer wieder ihre Einwilligung zum Setzen von Cookies geben müssen. Dann sollen sie auch noch auswählen, welche Cookies es denn sein sollen. Will man nur die essentiellen Cookies erlauben, die z.B. den bereits ausgesuchten Inhalt des Warenkorbs oder die ausgewählte Sprache speichern? Oder erlaubt man auch solche, die anderen Websites oder Google kundtun, welche Werbeanzeige bei diesem Besuch wohl am besten passt? Weil der Browserverlauf darauf hindeutet? Ebenso genervt sind viele Seitenbetreiber, denn oft müssen sie Ihren Online-Shop oder Ihre Website schon wieder technisch anpassen lassen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Was verlangt das TTDSG?

Das neue Datenschutzgesetz u.a. für Cookies schreibt nun auch nach deutschem Recht fest, was schon lange höchstrichterliche Praxis ist. Aber es fügt noch ein paar Regeln dazu. Wir geben Ihnen die wichtigsten hier als Liste, dann können Sie relativ leicht überblicken, ob für Ihre Webseite Handlungsbedarf besteht.

  • Die Regeln für Cookies gelten auch für E-Mails, Messenger-Dienste und Anwendungen aus dem Smarthome Bereich.
  • Bis der Einsatz von Cookies nicht aktiv genehmigt wurde, müssen das Tracking und die Funktionen der Cookies inaktiv bleiben.
  • Die Besucher müssen über Zahl, Art und Zweck der Cookies bzw. der damit verbundenen Dienste informiert werden, bzw. sich diese Infos anzeigen lassen können.
  • Essentiellen bzw. technischen Cookies zum einwandfreien Betrieb der Website muss nicht aktiv zugestimmt werden. Ihrer Genehmigung muss aber widersprochen werden können, selbst wenn die Webseite dann nicht wie gewünscht funktioniert.
  • Allen anderen Cookies muss aktiv z.B. durch Setzen von Häkchen per Klick zugestimmt werden. Dieses Häkchen darf nicht bereits vorausgefüllt sein.
  • Die Kästchen mit dem Raum für Häkchen zur Zustimmung oder Ablehnung müssen gleich groß und gleich auffällig gestaltet und platziert sein.

Sind Sie sich unschlüssig, ob Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop den Anforderungen entspricht? Gerne können Sie sich bei uns beraten lassen bzw. eine Neugestaltung Ihrer Cookie-Banner beauftragen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu purpix auf.