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Wen betrifft das Gesetz BFSG?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder entsprechende Produkte für Verbraucher anbieten. Dazu zählen u.a. Online-Shops, Buchungsportale, Banken und Telekommunikationsanbieter. Zu den Produkten zählen z.B. interaktive Verbraucherendgeräte, E-Book-Reader oder auch Hardware- und Betriebssysteme. Allerdings gilt das Gesetz nicht für Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme oder Jahresumsatz 2 Millionen Euro nicht überschreitet.
Welche Anforderungen gelten für Websites und Online-Shops?
Websites und Shops müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Das bedeutet unter anderem:
- Klare Navigation und einfache Bedienbarkeit
- Ausreichende Farbkontraste in der Darstellung der Seiten
- Alternativtexte für Bilder und Multimedia-Inhalte
- Barrierefreie Formulare und Bestellprozesse
- Bedienbarkeit aller Funktionen rein über die Tastatur
- Kompatibilität mit Screenreadern und ähnlichen Technologien
Mehr Sichtbarkeit bei Google und anderen Suchmaschinen
Barrierefreie Websites erfüllen nicht nur die gesetzlichen Ansprüche, sondern profitieren von besseren Platzierungen in den Suchmaschinen.
Google bewertet die verbesserte Zugänglichkeit durch eine klare Seitenstruktur, schnelle Ladezeiten und eine einfache Bedienbarkeit positiv – alles Faktoren, die zur Barrierefreiheit dazugehören.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht umsetzen, riskieren Abmahnungen und Bußgelder bis zu € 100.000. Zudem könnten Kunden abspringen, da Barrierefreiheit zunehmend ein Qualitätsmerkmal ist.
Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen!
Wir analysieren Ihre Website oder Ihren Online-Shop auf Barrierefreiheit und setzen die notwendigen Anpassungen um. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen oder ein unverbindliches Angebot!d Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, Antiquitäten, wie Sammlerstücke oder Kunstwerke.