Abmahnungswelle wegen fehlendem SSL-Zertifikat


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Abmahnungswelle wegen fehlendem SSL-Zertifikat

Seit geraumer Zeit ist es per Telemediengesetzes (§13 / Abs. 7) vorgeschrieben alle erdenklichen Schritte einzuleiten, um einen unerlaubten Zugriff auf Datenmaterial einer Webseite zu verhindern. Durch diesen Schritt soll im Zeitalter von Datendiebstahl und Hackern erreicht werden, dass personengebundene Daten (z.B. auf einem Kontaktformular) illegal abgerufen werden können.

Bislang war es nicht einfach diese Anforderung zu erfüllen. Seit ein paar Jahren sind jedoch einfach zu implementierende und anerkannte SSL-Zertifikate (Secure-Socket-Layer) von verschiedenen Anbietern erhältlich.

Was ist ein SSL-Zertifikat?

Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Datenverschlüsselung zwischen Server und User.

Das heißt:

SSL sorgt dafür, dass die Daten verschlüsselt über das Netz geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind. Ein digitales Zertifikat ist ein digitaler Datensatz, der bestimmte Eigenschaften von Personen oder Objekten bestätigt und dessen Authentizität und Integrität durch kryptografische Verfahren geprüft werden kann. Das SSL-Zertifikat enthält nähere Angaben über den Server, mit dem man Verbindung aufgenommen hat und soll v.a. sicherstellen, dass der Eigentümer einer Webseite auch wirklich der ist, der er zu sein vorgibt.

Woran erkenne ich, ob eine Seite Webseite SSL-geschützt ist?

Ob eine gesicherte Verbindung besteht, ist an der Browser-Adresszeile erkennbar. Beginnt diese mit https://… ist alles in Ordnung und sicher. Eine einfaches „http“ oder „www“ ist definitiv nicht ausreichend und wird nicht selten von Google als nicht sichere Seite mit einer Fehler- oder Hinweismeldung dargestellt.

Was sind die Rechtsfolgen bei Nichtumsetzung?

Ein Verstoß gegen § 13 Abs. 7 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe a) TMG stellt gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße je Verstoß geahndet werden kann.

Findige Datenschützer, Anwälte oder sogar Einzelpersonen bedienen sich seit einiger Zeit dieser Sicherheitslücke und initiieren eine kostspielige Abmahnung.

Wir von purpix GmbH halten es für unsere Pflicht Sie auf diesen Umstand hinzuweisen und können Ihnen nur dringend empfehlen sich hierbei von Ihrem Anwalt beraten zu lassen.

Da jedoch ein SSL Zertifikat erstens Vertrauen bei Ihren Besuchern schafft und zweitens auch ein Ranking Kriterium von Google ist, empfehlen wir das SSL Zertifikat installieren zu lassen.

Wir unterstützen Sie hierbei sehr gerne.