Die neue gesetzliche Regelung für Zahlungsentgelte


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Die neue gesetzliche Regelung für Zahlungsentgelte

Jetzt wird langsam die Zeit knapp. Nur noch bis zum 18. Januar 2018 haben viele Anbieter mit ihren Online-Shops Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Denn diese neuen Regelungen machen Schluss mit den Sonderentgelten, die bisher für bestimmte Zahlungsarten erhoben wurden.

Wie kommt der Anbieter mit dem Online-Shop an sein Geld?

Sicher ist es verständlich, wenn ein Online-Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten sich möglichst schadfrei halten will, wenn die Anbieter von Geldtransferleistungen zur Kasse bitten. Paypal, Visa, Mastercard und wie sie alle heißen, lassen sich ihre Dienste nämlich etwas kosten. Der Kunde draußen zahlt die von ihm bestellte Ware nämlich meist mit nur einem Klick. Daraufhin wird ein unterschiedlich gesteuerter Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende der Anbieter das Geld für sein Produkt und die möglichen Versandgebühren auf seinem Konto vorfindet. Dabei führen die Finanzdienstleister nicht nur den Geldtransfer aus, sondern übernehmen auch in vielen Fällen das Risiko für nicht ausgelieferte Waren oder die Kosten für die Rücksendung bei Nichtgefallen.

Außerdem erhält der Anbieter durch die sofortige Gutschrift des Geldes auf sein Konto eine Art Kurzkredit. Noch vor 20 Jahren konnte dieser Prozess meist nur mit einer mühsamen Überweisung durch das jeweilige Bankinstitut durchgeführt werden. Das dauerte meist einige Tage und im Anschluss musste der Händler auch noch kontrollieren, ob das Geld wirklich eingegangen war. Die moderne Art zum Beispiel per Paypal zu zahlen, spart also nicht nur Zeit, sondern senkt auch den Verwaltungsaufwand erheblich. Dazu kommt eine erheblich gesenkte Hemmschwelle des Kunden, einen Einkauf zu jeder Tages- und Nachtzeit zu tätigen.

So ein sicherer Geldtransfer im Online-Shop kostet

Dafür werden aber bei jedem Transfer bei einem solchen Anbieter Gebühren fällig. Diese bewegen sich meist zwischen ein bis vier Prozent des Verkaufspreises. Das kann zum Beispiel bei teuren Reisebuchungen ganz schön ins Geld gehen. Daher hatten sich in der Vergangenheit viele Anbieter darauf eingestellt und je nach Finanzdienstleister zusätzliche Gebühren vom Kunden erhoben. Manche waren sogar einen Schritt weiter gegangen und hatten nur einen oder vielleicht zwei Zahlungsmöglichkeiten im Angebot, die aber grundsätzlich gebührenpflichtig waren. Diese Praxis war von den Gerichten als Wettbewerbsverzerrung angesehen und verboten worden. Die langwierige Reise durch die Instanzen führte aber dazu, dass dieses Urteil aus dem Jahr 2015 immer noch nicht rechtskräftig ist.

Schluss mit teuren Überraschungen im Online-Kauf

Es ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber den Konsumenten vor Überraschungen schützen will, die häufig erst mit dem letzten Klick vor dem Abschluss des Geschäfts sichtbar werden. Jetzt ist also der Gesetzgeber endlich tätig geworden. Ab dem 18.1.2018 wird die Erhebung von Zusatzgebühren für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsform illegal. Das bedeutet für eine sehr große Zahl von Online-Shops möglicherweise sehr teure Umbauarbeiten in der Gestaltung und Programmierung ihrer jeweiligen Shop-Software. Außerdem dürften weitgreifende Änderungen der Buchhaltungssysteme nötig werden.

Natürlich gibt sich niemand der Illusion hin, dass die zusätzlichen Kosten für den Geldtransfer zukünftig durch den Anbieter allein getragen werden. Es erhebt sich jetzt dann aber die spannende Frage, wie die unterschiedlich hohen Gebühren so in den Preis der Ware oder Dienstleistung eingebaut werden, dass niemand etwas davon bemerkt. Eine pauschale Preiserhöhung scheint die einzige Lösung zu sein, kann aber zum Beispiel im heiß umkämpften Reisemarkt zu erheblichen Konsequenzen für die Anbieter der verschiedenen Portale führen.

Wie gut ist die eingesetzte Shop-Software?

Die Lösung liegt in diesem Fall wirklich einmal im Detail. Für jeden einzelnen Anbieter muss ein eigener, genau zugeschnittener Weg gefunden werden, wie er mit dem Problem umgehen will. Entscheidend dabei wirkt sich die Intelligenz der eingesetzten Shop-Software aus. Aber auch die Art der angebotenen Ware oder Dienstleistung spielt eine entscheidende Rolle.

Wir bei der purpix GmbH haben bereits einige erfolgreiche Updates realisiert.