Jetzt auch nach deutschem Recht: Aktive Einwilligung für die Cookies!


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Jetzt auch nach deutschem Recht: Aktive Einwilligung für die Cookies!

Jeder, der heute im Internet surft, hat sich schon daran gewöhnt: Beim ersten Besuch einer Seite wird die Einwilligung abgefragt, dass der Seitenbetreiber Cookies setzen darf. Aber nicht nur generell, häufig soll man sogar entscheiden, welche Cookies das sein dürfen. Natürlich klicken viele Nutzer in ihrer Ungeduld “alle” an, um möglichst schnell und einfach weiter zu kommen. Viele empfinden diese Abfrage als störend, selbst wenn sie eigentlich ihre Rechte am Datenschutz sichern soll. Cookies sammeln Daten über den Nutzer und sein Verhalten im Web. Cookies erkennen einen Besucher bei seiner Rückkehr oder erkennen ihn als “Tracker-Cookies” auch bei Besuchen auf anderen Websites. Diese Funktion nutzt vor allem “Google Analytics”.

Belastet von dieser Regel fühlen sich auch die Betreiber, die ja schließlich einigen Programmieraufwand zu leisten haben oder diese erweiterten “Cookie-Banner” bei ihrem Host beauftragen müssen. Deswegen gibt es auch immer noch Millionen von Websites, die beim Aufruf der Seite lediglich die Verwendung von Cookies ankündigen oder eine Möglichkeit zur Nicht-Einwilligung geben. Doch damit ist es jetzt auch nach deutschem Recht vorbei.

Bislang hatte lediglich der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von 2019 die Verwendung von bereits angekreuzten Cookie-Banners als nicht ausreichend beurteilt. Jetzt hat aber auch der Bundesgerichtshof dieses Urteil übernommen und damit praktisch in deutsches Recht umgewandelt.

  • Besucher einer Website müssen der Verwendung von Cookies aktiv zustimmen.
  • Bis dahin dürfen die Cookies nicht gesetzt werden.
  • Damit reicht auch der Passus nicht mehr aus, der das Einverständnis des Nutzers “bei Weiterverwendung” der Seite als gegeben ansieht.

Damit stehen die Betreiber von Websites jetzt in der Pflicht, ihre Seiten aufzurüsten, da ansonsten zumindest eine kostspielige Aktivität der Abmahnanwälte drohen dürfte.

Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wenn Sie an einer schnellen und preiswerten Lösung für die aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies auf Ihrer Website interessiert sind.